Pflegeberatung
Unabhängig, kompetent und kostenfrei
„Die Pflegedienst im Alstertal PflegeberaterInnen sind erfahrene und staatlich geprüfte Pflegefachkräfte, die außerdem über eine Zusatzqualifikation für die Beratung pflegender Angehöriger verfügen“.
Kosteninformation
Die Kosten, die für die Beratungseinsätze anfallen, werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Abhängig vom Pflegegrad ist die Anzahl der Beratungseinsätze. Für Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate, für Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 jedes Quartal, verpflichtend, sobald diese Pflegegeld beziehen. Auch steht Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 SGB XI, unabhängig vom Pflegegrad, zwei mal jährlich eine Beratung zu.
Die Kosten, die für die Beratungseinsätze anfallen, werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Abhängig vom Pflegegrad ist die Anzahl der Beratungseinsätze. Für Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate, für Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 jedes Quartal, verpflichtend, sobald diese Pflegegeld beziehen. Auch steht Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 SGB XI, unabhängig vom Pflegegrad, zwei mal jährlich eine Beratung zu.
Eine plötzliche Pflegesituation ist in vielen Fällen mit einer psychischen und physischen Überforderung verbunden.
Den Familienangehörigen fehlen schlichtweg oft die nötigen Informationen.
- Welche pflegerische Entscheidung ist zu treffen?
- Was ist das Beste für meine Mutter oder Vater?
- Schaffe ich es, den Angehörigen zu Hause zu pflegen?
- Wo stelle ich die Anträge, und wie mache ich die Pflegeversicherung geltend?
- Wie bereite ich mich auf die Einstufung des MDK vor?
- Welche Hilfsmittel kann ich bei der Pflege einsetzen?
- Wie wasche, bette und lagere ich einen Pflegebedürftigen richtig?
- Wie kann ich dabei rückenschonend arbeiten?
- Wie beuge ich Druckgeschwüren (Dekubitus) wirksam vor?
- Was muss ich bei der Pflege eines Diabetikers beachten?
- Wie gehe ich mit einem verwirrten Menschen um?
- Ernährungshinweise / Ernährungsberatung
- Wie begleite ich einen sterbenden Angehörigen?
- Welche grundsätzlichen Hilfen kann ich in Anspruch nehmen?
Pflegeberatung nach dem Pflegeversicherungsgesetz
erfolgt als
- Beratungseinsatz in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
- Pflegeberatung in einer Beratungsstelle
- Pflegeberatung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Sie haben Fragen zur Pflege?
Unsere PflegeberaterInnen informieren Sie gerne kostenlos bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro zu allen Fragen rund um die Pflege.
Unsere PflegeberaterInnen informieren Sie gerne kostenlos bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro zu allen Fragen rund um die Pflege.